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Landgraf Philipp von Hessen "Der Großmütige":  viel Mut, wenig groß?


Landgraf Philipp von Hessen gilt insbesondere in unseren Breiten auch heute noch als historisch sehr beachtenswerte Persönlichkeit. Schwalmstadt, das seinen Beinamen „Konfirmationsstadt“ auf der Ortstafel führt, erinnert an ihn mit bronzenen Statuen vor der Ziegenhainer Stadtkirche.

Nachgesagt wird Philipp von Hessen vor allem, sich für die Lehren Martin Luthers eingesetzt zu haben. 1524 führte er in der Landgrafschaft Hessen die  Reformation ein. Damit waren die zahlreichen, bis dahin existenten Klöster ihrer bisherigen Funktion enthoben. Im Wege der Auflösung ebenjener Klöster wurde er großzügiger Stifter von Hospitälern der Armen- und Krankenfürsorge. Teilweise bestehen diese heute noch, beispielsweise das Kloster Haina im benachbarten Landkreis Waldeck-Frankenberg. 

Philipp von Hessen wurde am 13. November 1504 in Marburg an der Lahn geboren. Bereits 1518 regierte er die Landgrafschaft Hessen. Er führte damit die Titel „Landgraf von Hessen“, „Graf von Diez“, „Graf von Katzenelnbogen“, „Graf von Nidda“ und „Graf von Ziegenhain“. Im Jahre 1527 gründete Philipp in Marburg auf einem früheren Klosterbesitz die erste Universität Hessens, die heute noch besteht.                          

(Foto rechts: Denkmal des Landgrafs Philipp von Hessen, Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Haina)


Sein Wirken verschaffte ihm noch zu Lebzeiten den Beinamen „Magnanimus“ (lat., übersetzt „Der Großmütige“), was jedoch einen Hinweis auf seine Tatkraft und militärische Kühnheit darstellte, aber nichts mit der ihm damit unterstellten Toleranz und Gönnerhaftigkeit zu tun hat. Alles in allem wird in heutiger Zeit in der Öffentlichkeit ein überaus positives Bild von Philipp kommuniziert. Diese Darstellung scheint jedoch leider ein wenig einseitig zu sein. Frei nach dem Motto „wo viel Licht, da viel Schatten“ soll an dieser Stelle auch über die weniger ruhmreichen Seiten des Landgrafen gesprochen werden.


Bei aller Großmütigkeit war Philipp keineswegs gewaltlos veranlagt. Während des Deutschen Bauernkrieges (1525) schlug er Aufstände nieder (Hersfeld, Fulda) und tat dies auch über sein eigenes Herrschaftsgebiet hinaus. Er beteiligte sich am 15. Mai 1525 als Kriegspartei an der Schlacht bei Frankenhausen (Thüringen) und errang mit seinen Mitstreitern den militärischen Sieg gegen die aufständischen Bauern. Das darauffolgende Gemetzel soll nur etwa ein Sechstel der Aufständischen überlebt haben.


Ein Teil der Gefangenen und ihre Anführer wurden anschließend gefoltert und hingerichtet. Gleiches gilt für die aufständischen Bauern aus der Region Hersfeld. Auch die Anführer des sog. „Werrahaufens“ wurden exekutiert. Das klingt in unserem heutigen Verständnis bereits weniger großmütig. Philipp bleibt jedoch zugute zu halten, dass er sich im Nachgang bemüht haben soll, die Ursachen des Aufstandes zu erkennen und diese zu mildern oder ganz zu beseitigen. Seinem Naturell entsprach es dagegen, sich gegen kirchliche und religiöse Regeln aufzulehnen:

(Bild oben: Denkmal zur Erinnerung an Landgraf Philipp von Hessen und die Einführung der Konfirmation vor der Schlosskirche Ziegenhain)


„Komm her, Muhme Els!“

Um dem damals weit verbreiteten Reliquienkult – also der religiösen Verehrung von Gegenständen (Holzsplitter der Kreuzes Jesu, etc.) oder Körperteilen verstorbener Heiliger – ein Ende zu bereiten, brach Philipp am 17. Mai 1539 den Sarkophag der Heiligen Elisabeth von Thüringen auf. Anzumerken ist, dass es sich bei Philipp von Hessen um einen Nachfahren der Heiligen Elisabeth handelte.

Seine Absicht war es, ihre Gebeine zu entnehmen. Das Geschehen als solches schien damals höchst skurril zu sein, so dass sich rund 200 Personen in die Sakristei der Marburger Elisabethkirche drängten, um unter verwunderten Blicken der gewaltsamen Öffnung des dort befindlichen Sarkophags beizuwohnen.

Mit tiefer Ergriffenheit fasste Philipp in den aufgebrochenen Schrein und sprach die unter Marburger Ortshistorikern bekannten Worte: „Das walte Gott! Das ist Sanct Elisabethen Heiligtum. Mein Gebein ist von ihren Knochen“. Sodann erhob er den Reliquienschrein in die Höhe und fügte hinzu: „Komme her Muhme Els, du bist mein Aeltermutter“. Nach einigem Suchen wurden die nun entblößten Gebeine um den bis dahin fehlenden - andernorts in einem Schrank gelagerten - Schädel komplettiert und auf das Marburger Schloss verbracht.

Um die Reliquien später keiner einzelnen Person mehr zuordnen zu können, ließ Philipp die Gebeine im Beinhaus der Michaeliskapelle angeblich zerstreuen. Damit war der religiösen Verehrung der Überbleibsel der Heiligen Elisabeth bis auf Weiteres ein Ende gesetzt. Zunächst. Denn am 12. Juli 1548 wurden die Reliquien der Elisabethkirche wieder zurückgegeben.

Die Geschichtsschreibung sagt übrigens, dass die Gebeine der Heiligen Elisabeth seit dem Jahr 1546 mitsamt ihrem Sarkophag in der Festung Ziegenhain lagerten. Bei seiner Rückkehr nach Marburg (1548) fehlten dem goldenen Sarkophag dann aber schon 65 kostbare Edelsteine. 1810 ließ ihn Jérôme Bonaparte, König von Westphalen dann in das Schloss nach Kassel bringen, bei der späteren Rückkehr nach Marburg kamen schließlich weitere 117 Edelsteine „abhanden“.

Wo diese Steine geblieben sind, darüber lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise haben sich einige beim Transport selbständig gelöst, andere dürften absichtlich beseitigt worden sein. Verschwunden aber sind sie auf Nimmerwiedersehen.

 

 

Wasser predigen – und Wein…

Zeitgenössisch eindeutig negativ fiel Landgraf Philipp von Hessen mit seiner Doppelehe auf. Er, der selbst christliche Andachten gehalten haben soll, geriet auf Abwege, denn Bigamie stand nach der damaligen Rechtsauffassung der „Consitution Criminalis Carolina“ unter der Todesstrafe. Bereits 1523 heiratete er im Alter von 19 Jahren Christina von Sachsen. Die zusätzliche Eheschließung erfolgte 1540 mit Margarethe von der Saale. Dies geschah zwar mit angeblicher Billigung der älteren Ehefrau, ließ sich jedoch weder aus kirchlicher, noch aus rechtlicher Sicht rechtfertigen.

Philipp, der seine Gattin Christina für sehr unattraktiv und abstoßend hielt, war bereits an Syphilis erkrankt, was auf eine emsige sexuelle Betätigung außerhalb der bestehende Ehe hindeutet. Gerechterweise muss man anfügen, dass dergleichen in Herrscherhäusern allgemein nicht unüblich war.

Mit allerlei politischem Druck und der phantasievollen Auslegung vorhandener Bibeltexte versuchte Philipp, Glaubensvertreter und Fürsten für seine Sache zu gewinnen und diese vor allem milde zu stimmen. Martin Luther und Philipp Melanchthon rangen sich schließlich durch, diese Nebenehe stillschweigend zu tolerieren - die gleichzeitig geforderte Geheimhaltung glückte allerdings nicht. 

Die Beziehung entpuppte sich zu einem religiösen Skandal und Politikum, doch Philipp zog sein Ansinnen unbeirrt durch und heiratete im Rahmen einer „privaten Feier“ Margarethe von der Saale am 4. März 1540 in Rotenburg/Fulda. Mit seiner Ehefrau Christina hatte er zu diesem Zeitpunkt sieben Kinder, setzte aber weitere drei nach. So hässlich wird sie dann doch nicht gewesen sein. Mit Margarethe zeugte er neun Kinder, Ansprüche auf die Erbfolge erhielten allerdings nur die gemeinsamen Kinder mit Christine, die – bis auf eines – das Erwachsenenalter erreichten.


 

Geh jagen, triff Freunde!

Wirklicher Lebensinhalt von Landgraf Philipp von Hessen war - so die klassische Literatur - die Jagd. Vielleicht hat auch dieser Grund ihn dazu bewegt, das strategisch günstig gelegene Jagdschloss in Ziegenhain von 1537 bis 1546 zu einer Wasserfestung auszubauen. Dass es sich bei der Schwalm-Niederung um eine wildreiche Gegend handelte, war nachweislich schon in der Jungsteinzeit bekannt. Reste von Steinabschlägen, die die Anfertigung von Schneidwerkzeugen und Pfeilspitzen nachweisen, sind hier bereits ausführlich archäologisch dokumentiert.  

Dazu darf man sich die Gegend unserer Heimat nicht in der Weise vorstellen, wie sie heute aussieht: sie war nicht annähernd so dicht besiedelt oder durch ein ähnlich enges Straßennetz durchzogen. Zwar weitete sich die Kulturlandschaft mit der Expansion des Ackerbaus allmählich aus, allerdings hatte sich der Wald viel seiner im Mittelalter abgeholzten Flächen zurückgeholt (im Vergleich zu heute verfügte Hessen zum Ende des Mittelalters nur noch über etwa 50% seines heutigen Waldbestandes). 

Dementsprechend dürften für einige Wildarten beste Lebensbedingungen geherrscht haben, die so heute hier teilweise nicht mehr existent sind: Bären, Luchse und viele Wölfe waren anzutreffen, aber auch Rehwild, Wildschweine und Rotwild (Hirsche). Dabei war Landgraf Philipp äußerst bemüht, dass alleinige Jagdrecht auszuüben. Dem gemeinen Volk war das Jagen ohnehin bei Androhung der Todesstrafe verboten, selbst wenn das Wild Äcker und Feldfrüchte vernichtete.

Noch schlimmer: die Bauern wurden zu jagdlichen Zwangsdiensten verpflichtet und mussten Jagdgesellschaften, sowie ihre Hunde und Pferde unentgeltlich versorgen und verköstigen. Auch das dauerhafte Vorhalten eines Jagdhundes für den Landesherrn war für die Bauern zusätzliche Last – auf eigene Kosten, versteht sich.  Gejagt wurde beispielsweise, indem man das Wild in eingegrenzte Bezirke trieb und dann gnadenlos abschoss oder mit Jagdschwertern niederstach.

Diese Eingrenzungen konnten aus angepflanzten Hecken, Gattern oder aus an langen Seilen aufgehängten Stofflappen bestehen. Auch letztere erkannte das Wild als vermeintlich unüberwindbares Hindernis. Nur einzelnen Tieren gelang es in Panik, diese Barriere zu durchstoßen und erfolgreich die Flucht anzutreten. Sie waren den Jägern buchstäblich „durch die Lappen gegangen“.


Geschossen wurde für gewöhnlich mit der Armbrust, aber im 16. Jahrhundert kamen allmählich auch Feuerwaffen zur Jagd  auf. Zunächst galten diese als unweidmännisch, allerdings setzten sie sich schließlich doch durch. Damit erhöhte sich nicht nur die Treffgenauigkeit, sondern auch die mögliche Schussdistanz, da die Geschosse dieser Feuerwaffen deutlich weniger windanfällig waren und eine erheblich höhere Schussenergie transportierten.

Landgraf Philipp von Hessen lebte quasi für die Jagd. Er schoss tausende von Tieren. Das in seinen Landgrafschaften vorhandene Wild betrachtete er zudem als sein persönliches Eigentum und verweigerte dort selbst seinen Kindern, zu denen er ohnehin ein strenges und hartes Verhältnis pflegte, die Ausübung der Jagd.   (Bild rechts: Jagdarmbrust des 16. Jahrhunderts, Quelle Wikipedia, gemeinfrei)

Schon 1525 klagte Ludwig von Boineburg in einem Schreiben an den Kurfürsten Johann von Sachsen, dass Philipp sich um nichts weiter kümmere, als um die Hirschjagd zur Zapfenburg (heute: Sababurg, bei Hofgeismar) und er seine Räthe nach Wohlgefallen wirtschaften lasse, vorzugsweise im Stifte Hersfeld, obwohl dort nur dem Kaiser Rechte zuständen (Landau, Seite 4).


Angeblich war Philipp oft morgens schon um 1:00 Uhr bei seiner Jagdgesellschaft, die aus hunderten Köpfen bestand. Er ließ sich vor dem Morgengrauen ein Frühstück servieren und die Messe lesen – damit die Hetzhunde frisch und die zur Jagdhilfe verpflichteten Bauern nach dem Frondienst zeitig wieder zu ihrer Arbeit auf den Feldern kommen konnten.

Der bekannte Historiker Dr. Georg Landau  (1807 - 1865) beschreibt Landgraf Philipp in seinem Werk „Die Geschichte der Jagd und der Falknerei in beiden Hessen“ (1849) als einen Menschen, der geradezu besessen von der Jagd war. Nicht nur weltliche, auch kirchliche Würdenträger warfen ihm vor, es so weit zu treiben, dass er seine Regierungsgeschäfte vernachlässige.

Zahlreiche von Philipp verfassten Schreiben wurden von ihm mit dem tagesaktuellen Datum und der Ortsangabe eines gerade zur Jagd besuchten Waldgebietes versehen. Selbst in der Zeit seiner Gefangenschaft in den Spanischen Niederlanden (Heute Belgien) bestimmte er rigoros alle jagdlichen Fragen seiner Landgrafschaften. Der Vorwurf eines bereits mehr als „ungesunden Verhältnisses“ zur Thematik scheint also nicht aus der Luft gegriffen zu sein.

Bild unten: ruhendes Rotwild im Park der Zapfenburg (Sababurg)


Im Jahr 1563 nahm ein Jagdausflug von Landgraf Philipp von Hessen dann eine tragische Wendung. In seinem Schreiben vom 6. April des Jahres teilt er dem Ziegenhainer Soldaten Konrad Breen mit, er habe versehentlich seinen Sohn erschossen. So schreibt Philipp (Text zum besseren Verständnis nachbearbeitet):

Lieber Getreuer, wir wollen Dir mit bekümmertem Gemüht nicht verschweigen, dass Deinem Sohn – unserem Lakaien – ein Unglück zugestoßen ist. Wir waren mit unseren Edelleuten und Söhnen auf der Jagd, um etliche Hirsche zu schießen. Dein Sohn saß hinter einem Schirm (Anm.: abschirmender Sichtschutz). Plötzlich kam ein Hirsch herausgelaufen, auf den wir geschossen haben. Leider hat der Schuss ihn verfehlt, und er ist zu meinem Sohn Landgraf Wilhelm gelaufen, der ihn schließlich geschossen hat.

Wir haben zu Deinem Sohn gesagt: begebe Dich zu dem Schirm, bei dem Oswald Karlowiz steht. Da ist er nun hingegangen und eine Weile bei ihm geblieben. Als er aber hörte, dass die Hunde den Hirsch gemeldet haben, hat er zu Karlowitz gesagt: „Ich will laufen und den Hirsch sehen und meinem gnädigen Herrn sagen, wie viele Enden sein Geweih hat.“ Also ist er in den Grund gelaufen, wo der Hirsch gefangen wurde.

Unterdessen ist uns aber ein anderer Hirsch entgegengekommen, der durch die Schüsse meiner Söhne und der anderen aufgeschreckt wurde. Der ist so schnell gelaufen, dass wir nicht zum Schuss kamen. Wir hatten Sorge, dass wir einen unserer Söhne oder einen der anderen Schützen hätten treffen können. So haben wir den Hirsch an uns vorbeilaufen lassen und ihn sodann aus einigen Schritten Entfernung durchschossen.

Wir wussten in diesem Moment nicht, wo Dein Sohn ist – ob er noch bei Karlowitz steht, oder wo er sich aufhält. Als die Jagd beendet war, kam einer und sagte, dass Dein Sohn in der Nähe liegt. Man wisse nicht, ob er krank sei oder schlafe. Wir sind dorthin geritten, wo er durch den Kopf geschossen lag und steintot gewesen ist.

Wäre der fromme Mensch nun in Karlowitz‘ Schirm geblieben oder entlang der Schirme der anderen Schützen heraufgekommen, so hätte ihm nichts geschehen können. Wir haben ihn auf dem Friedhof von Dilschausen begraben. Möge der allmächtige Gott seiner und unser aller Seelen gnädig und barmherzig sein und ihm eine fröhliche Auferstehung geben.

Gott, der Herr weiß - mit dem wir’s bezeugen -, dass wir ihn weder gesehen haben, noch ihn sehen konnten und es uns aufrichtig leidtut.


Anschließend verfügte Landgraf Philipp eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 100 Gulden an den Ziegenhainer Soldaten Breen, seine Frau und seine Kinder. Aus heutiger Sicht würde ein solcher Jagdunfall für den Jäger den sofortigen Entzug des Jagdscheines, den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einschließlich der behördlichen Sicherstellung der Schusswaffen, sowie ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung nach sich ziehen – von einer möglichen Haftstrafe, sowie Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen ganz zu schweigen. Damals war es für den Landgrafen jedoch mit der Zahlung einer gewissen Geldsumme getan. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie "schwer" Landgraf Philipp diese Zahlung belastet hat, sei auf folgendes Ereignis hingewiesen:


Die Zapfenburg (Sababurg). Darstellung entnommen aus der Originalausgabe "Das Kurfürstenthum Hessen in malerischen Original Ansichten",


Am 4. August 1535 fuhr der Landgraf mit seinen Gästen (drei Herzöge von Sachsen, zwei Herzöge von Braunschweig, sowie zehn Grafen am Hofe) nebst deren Gefolge auf die Zapfenburg (Sababurg). Täglich fanden Jagden und Turniere statt, es wurde im Freien gespeist - je nachdem, wo man im Reinhardswald gerade auf der Jagd war. Am Sonntag, den 8. August wurde ein Bankett veranstaltet, das sich bis in die frühen Morgenstunden hinzog. Drei Fräulein des sächsischen Gefolges (damals noch unzweifelhaft des rein weiblichen Geschlechts) boten ihren Gesang dar und erhielten für ihren musikalischen Auftritt von Landgraf Philipp jeweils 100 Gulden ausbezahlt. Soviel war Philipp also offensichtlich auch das Leben des von ihm erschossenen Lakaien aus Ziegenhain wert (Lange/Landau, Seite 182).


Für Philipp von Hessen war der oben geschilderte Jagdunfall jedoch keineswegs Anlass, seine Passion zu vernachlässigen. Längst körperlich hinfällig und krank ließ er sich noch in fortgeschrittenem Alter in seine Jagdreviere fahren oder nötigenfalls auch tragen, um das ihm von den Lakaien vor die Büchse getrieben Wild mit zittriger Hand zur Strecke zu bringen. Falls er überhaupt noch getroffen hat.

Philipp starb im Alter von 62 Jahren am 31. März 1567 in Kassel. Vielleicht ist er an diesem Tag aber auch nur in die ewigen Jagdgründe eingegangen. Das bleibt letztlich reine Anschauungssache. Wie dem auch sei: „Möge der allmächtige Gott seiner Seele gnädig und barmherzig sein und ihm eine fröhliche Auferstehung geben“.

 





Quellenverzeichnis

Das Leben von Philipp Landgraf von Hessen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_I._(Hessen)

https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/profil/geschichte/landgraf-philipp

https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/biographien/philipp-i-landgraf-von-hessen.html


Zur Geschichte des Elisabeth-Schreines: 

Friedrich Dickmann "Das Schicksal der Reliquien Elisabeths":  http://web.uni-frankfurt.de/irenik/relkultur141.pdf 

und https://www.timediver.de/Hessen_Sankt_Elisabeth_Kirche_Marburg.html


Landgraf Philipp und die Jagd:

Dr. Georg Landau, "Geschichte der Jagd und der Falknerei in Deutschland - Geschichte der Jagd und der Falknerei in beiden Hessen", Verlag Theodor Fischer, Kassel, 1849

Abbildung Zapfenburg (Sababurg) aus der in meinem Besitz befindlichen Originalausgabe "Das Kurfürstenthum Hessen in malerischen Original Ansichten in Stahl gestochen von verschiedenen Künstlern von einem historisch biografischen Text begleitet", Druck und Verlag Gustav Georg Lange, Darmstadt 1850